Schnelle Medizinische Hilfe e.V.

Leitstellen der SMH

Die Leitstelle SMH war eine selbständige Struktureinheit und unmittelbar der Fachabteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. des Rates der Stadt in Bezirksstädten nachgeordnet. Sie war das wichtigste Element des Dispatching. Auf der Basis einer ständigen ärztlichen Beratungsmöglichkeit wurden die erforderlichen Entscheidungen über den Einsatz der Gruppen gefällt. Die Leitstelle nahm sowohl die Anrufe über die Notrufnummer 115 als auch die übrigen Anmeldungen entgegen und verfügte über ausreichende nachrichtentechnische Möglichkeiten zur Koordinierung der Einsätze. Jede ankommende Information wurde hinsichtlich der Dringlichkeit realisiert, so daß zuerst die Entscheidung für den Einsatz der DMH-Gruppe überprüft werden mußte. Bei Nichtvorliegen einer akuten Lebensgefahr konnte aus der Anforderung der Leitstelle der SMH dennoch die Notwendigkeit des Einsatzes der DHD-Gruppe resultieren. Lag auch dafür keine Indikation vor, war die medizinische Versorgung der zuständigen ambulanten Einrichtung während der Dienstzeit zu übertragen.

Aber auch der Einsatz eines Krankentransportfahrzeuges des DRK konnte unter Umständen eine Einsatzentscheidung sein, damit der z.B. leichtverletzte Patient in kurzer Zeit in einer Rettungsstelle ärztliche Hilfe erhielt. Stützpunkte konnten an geeigneten Gesundheitseinrichtungen dann bestehen, wenn unzumutbare Anfahrtszeiten der Einsatzgruppen durch die territoriale Gliederung im Versorgungsbereich die Stationierung entfernt von der Leitstelle nach sich zogen. Die Einsatzgruppen fuhren wie sonst auch auf Weisung der Leitstelle, sie waren jedoch einschließlich ihrer Fahrzeuge oft sehr weit entfernt untergebracht Vorraussetzung für die Durchführung eines Transportes war die Anforderung durch einen Arzt oder Zahnarzt. Aber auch durch Patienten selber oder Dritte konnte im Notfall ein Fahrzeug geordert werden. Wie auf dem oberen Bild zu sehen, bestand diese Anforderung aus einem Vordruck. Dieser beinhaltete Angaben wie z.B. Name, Anschrift, Anrufer und Anforderungsgrund. Neben diesen Angaben war der Einsatz in verschiedene Dringlichkeitsstufen unterteilt. Stufe S: Sofort - bei Unfällen, akut lebensbedrohlichen Erkrankungen, sowie Havarien und Katastrophen Stufe 1: Dringender Krankentransport - bei potentiell lebensgefährlichen Erkrankungen ohne unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen einschl. komplizierter Entbindungen, Transport von Frühgeborenen und Infektionskranken sowie bei Beeinträchtigung wichtiger Organfunktionen wie Auge, Ohr u.a. Realisierung in 2 Stunden ---> Stufe S und Stufe 1 sind Einsatzindikationen für die SMH, ausser bei Infektionskrankheiten und komplikationslosen Entbindungen Stufe 2: Normaler Krankentransport - meist stationäre Einweisung, Realisierung in 8 Stunden Stufe 3: Ambulante Transporte und Entlassungsfahrten - Anmeldung innerhalb 3 bis 1 Tag vorher