Schnelle Medizinische Hilfe e.V.

Rettungsstelle

Die Rettungsstellen gehörten vorrangig zum stationären Bereich des Gesundheitswesens. Entsprechend der Festlegungen des Ministeriums für Gesundheitswesen zu Rettungsstellen, vom 4.2.1982, waren diese Einrichtungen vorzusehen an: - Kreiskrankenhäusern, Orts- und Stadtkrankenhäusern - Bezirkskrankenhäusern, Kreiskrankenhäusern mit erweiterter Aufgabenstellung und Intensivtherapieabteilungen sowie an ausgewählten Kreiskrankenhäusern - ausgewählten selbständigen Polikliniken in Territorien ohne Krankenhäusern mit Rettungsstellen.

Ein nahtloser Übergang vom Notfallort bis in den stationären Bereich, günstigenfalls über eine Rettungsstelle, mußte gewährleistet sein. Sie dienten der Diagnostik und Therapie akut lebensbedrohlicher Zustände und der Sofortbehandlung aller Bürger. Rettungsstellen wurden nicht nur von den Einsatzgruppen der SMH frequentiert. Alle Bürger, die diese Einrichtung auf irgendeine Art erreichten, wurden dort behandelt. Kurzzeitbeobachtung und ambulante Weiterbehandlung konnten sinnvoll vor einer definitiven stationären Aufnahme erfolgen.